für das Bauvorhaben müssen genügend Abstellplätze für Autos und Velos vorhanden sein (vgl. Art. 51 BauV). Bei einer Wohnung im Dachgeschoss ist insbesondere zu prüfen, ob die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit eingehalten sind wie beispielsweise die Raumhöhe, minimale Raumgrösse, Belichtung etc. (vgl. Art. 21 BauG i.V.m. Art. 57 ff. und Art. 62 ff. BauV). Sofern Ausnahmegesuche gestellt werden, muss die Gemeinde einen Amtsbericht des Regierungsstatthalters einholen (Art. 9 Abs. 4 BewD). Weiter ist die Einhaltung der energierechtlichen Vorgaben zu prüfen. Die Baubewilligung für den Einbau der geplanten Wohnung im Dachgeschoss hätte eine umfassende materielle Prüfung vorausgesetzt,