6/10 BVD 120/2021/45 Von dieser Konstellation ging die Gemeinde im vorliegenden Fall aus.14 Sie holte deshalb nur den Fachbericht Brandschutz und einen Fachbericht der Denkmalpflege ein und verzichtete auf eine Veröffentlichung. Der Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss bzw. der Umbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung betrifft demgegenüber zahlreiche Vorschriften und ist in jedem Fall ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben, das veröffentlicht und umfassend geprüft werden muss.