c) Hinzu kommt Folgendes: Die Sanierung und der Umbau einer bestehenden Wohnung ist als Bauvorhaben nicht vergleichbar mit dem erstmaligen Einbau einer Wohnung respektive dem Umbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung. Bei einer bestehenden Wohnung in der Wohnzone können Grundrissänderungen oder die Renovation von Küche und Badezimmer grundsätzlich baubewilligungsfrei vorgenommen werden, sofern damit nicht der Brandschutz oder bau- und umweltrechtliche Tatbestände tangiert werden (vgl. Art. 6 Abs. 1 Bst.