Wenn gestützt auf das Baugesuch davon ausgegangen wird, dass es sich um eine bestehende Dachwohnung handelt, müssen eine Küche und ein WC vorhanden sein. Die geplante Küche und das Badezimmer grenzen aneinander an, das Badezimmer liegt teilweise über der Küche im Obergeschoss. Es ist naheliegend, dass sich eine bestehende Küche und ein WC wegen der Wasser- und Abwasseranschlüsse bereits an diesem Ort befinden würden, zumal auf dem Plan sonst nirgends eine Küche oder ein WC als «Abbruch» eingetragen sind. In diesem Fall würde die Darstellung der abzubrechenden Einrichtungen (gelb) vom neuen Vorhaben (rot) überlagert.