a) Im Baugesuch muss das Bauvorhaben in allen für die Beurteilung wesentlichen Punkten beschrieben werden. Zusätzlich sind ein Situationsplan, Projektpläne und allenfalls weitere Unterlagen einzureichen (vgl. Art. 10 ff. BewD). Es ist Sache der Bauherrschaft, eine vollständige und widerspruchsfreie Baueingabe einzureichen. Im Fall von unklaren oder missverständlichen Bauplänen trägt die Bauherrschaft die Folgen unklarer Planinhalte und kann später (z.B. im Wiederherstellungsverfahren) nichts zu ihren Gunsten ableiten.11 Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass in der Baueingabe (Baugesuch und Pläne) das tatsächlich geplante Bauvorhaben dargestellt und umschrieben wird.