Die Ausgestaltung des Dachgeschosses ist im Protokoll der amtlichen Schätzung der Liegenschaft von 1992 beschrieben. Im Aufnahmeprotokoll von 1992 sind beim Dachgeschoss eine Innentreppe, Eingang, «2 Zimmer minderwertig» und ein Estrich aufgeführt.9 Demnach kann davon ausgegangen werden, dass es im Dachgeschoss seit einiger Zeit zwei einfache, allenfalls «minderwertige» Zimmer gab, die vermutlich zu Wohnzwecken genutzt wurden. Wie es sich mit der Nutzung der übrigen Fläche (Estrich oder Aufenthaltsraum) verhält, ist für die Frage der Qualifikation als Wohnung nicht relevant. Das Dachgeschoss verfügte jedenfalls weder über eine Küche noch über Sanitäreinrichtungen bzw. ein WC.