Sie stellt sich aber auf den Standpunkt, dass irrelevant sei, ob von Wohnraumerweiterung oder Wohnung gesprochen werde. Zur früheren Nutzung reichte sie ein Schreiben von Frau A.________ ein, welche als Angehörige der früheren Eigentümer erklärt, dass im Dachgeschoss zwei Schlafzimmer sowie Aufenthaltsbereiche vorhanden gewesen seien, die von Bediensteten des Hotels B.________ genutzt worden seien. Es habe aber weder eine Küche noch ein WC gegeben. Küche und WC seien im ersten Obergeschoss vorhanden gewesen. Einen Estrich habe es nie gegeben8 Die Ausgestaltung des Dachgeschosses ist im Protokoll der amtlichen Schätzung der Liegenschaft von 1992 beschrieben.