c) Die Beschwerdeführerin verfügt für den «Umbau und Sanierung best. Dachwohnung» über eine rechtskräftige Baubewilligung. Umstritten und nachfolgend zu prüfen ist, ob das in Angriff genommene Bauvorhaben durch diese Baubewilligung abgedeckt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt ein formell rechtswidriger Zustand vor. Entscheidend ist, ob das Bauvorhaben eine vorbestehende Wohnung oder den Einbau einer neuen Wohnung im Dachgeschoss betrifft. Vom ersteren geht die Beschwerdeführerin aus, von letzterem die Gemeinde.