Die Gemeinde bringt dagegen vor, der Projektverfasser habe sich vorgängig bei der Bauverwaltung über den Ablauf des Baubewilligungsverfahrens für das Vorhaben erkundigt. Er habe anlässlich dieser Vorsprache und bei der Einreichung des Baugesuchs erklärt, dass kein zusätzlicher Wohnraum geschaffen oder Estrich bzw. Abstellraum umgenutzt werde. Das Bauvorhaben sei im Baugesuch als «Umbau und Sanierung best. Dachwohnung» bezeichnet. Da die Gemeinde von einer bestehenden Wohnung ausgegangen sei, habe keine Notwendigkeit bestanden, das Vorhaben der Nachbarschaft mitzuteilen.