Die Räume im Dachgeschoss seien bisher als Wohnräume genutzt worden, was die Gemeinde anlässlich des Augenscheins selber festgestellt habe. Die Besitzstandsgarantie erlaube auch ein Modernisieren und eine Anpassung an moderne Komfortansprüche. Von einer neubauähnlichen Umgestaltung könne nicht die Rede sein. Das Verhalten der Gemeinde sei rechtsmissbräuchlich und treuwidrig. Die Baueinstellung sei unverhältnismässig und führe zu finanziellen Nachteilen, insbesondere mit der Mieterschaft und den beauftragten Unternehmen.