Auf den bewilligten Plänen sei deutlich erkennbar, dass im Dachgeschoss keine Küche und Nasszelle vorbestehend waren und dass diese neu erstellt werden sollen. Auch aus dem Fachbericht der Denkmalpflege gehe hervor, dass das Dachgeschoss bereits heute als Wohnraumerweiterung genutzt werde und nun zu einer eigenständigen Wohnung mit Küche und Badezimmer umgebaut werden solle. Die Gemeinde hätte daher erkennen müssen, dass im Dachgeschoss keine Küche und Nasszelle vorhanden gewesen seien. Die Räume im Dachgeschoss seien bisher als Wohnräume genutzt worden, was die Gemeinde anlässlich des Augenscheins selber festgestellt habe.