3. Am 21. Mai 2021 forderte die Gemeinde den Projektverfasser mündlich auf, den Bau einzustellen, was gleichentags geschah. Mit Baueinstellungsverfügung vom 25. Mai 2021 ordnete die Gemeinde die sofortige Einstellung sämtlicher Bauarbeiten im Dachgeschoss an, bis zur Klärung des rechtmässigen Zustandes (Ziff. 2.1). Weiter forderte die Gemeinde die Bauherrschaft auf, innert 30 Tagen aufzuzeigen, wie die Räume früher genutzt wurden. Hierzu soll ein Grundrissplan erstellt werden, welcher insbesondere aufzeigt, wo die Küche und die sanitären Einrichtungen bestanden haben sollen (Ziff.