1. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines erhaltenswerten Gebäudes, das Teil einer Baugruppe ist (K-Objekt). Die Parzelle Wilderswil Gbbl. Nr. F.________ liegt in der Kernzone und im Ortsbilderhaltungsgebiet. Mit Baugesuch vom 11. Februar 2021 (bei der Gemeinde eingegangen am 15. Februar 2021) ersuchte die Beschwerdeführerin um eine Baubewilligung für den «Umbau und Sanierung best. Dachwohnung». Die Denkmalpflege stimmte dem Vorhaben mit Fachbericht vom 30. März 2021 mit Auflagen zu. Der Fachbericht Brandschutz vom 1. März 2021 lautete ebenfalls positiv. Das Bauvorhaben wurde weder publiziert noch den Nachbarn mitgeteilt.