10/12 BVD 120/2021/42 i) Bei diesem Ausgang des Verfahrens brauchen die übrigen Rügen der Beschwerdeführenden (namentlich betreffend den Rückbau der Dacheindeckung mit Wellblech) nicht beurteilt zu werden. Der diesbezügliche Sistierungsantrag der Beschwerdeführenden wird mit dem vorliegenden Entscheid gegenstandslos und ist vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben. 5. Kosten