neuen Mauern im Sockelgeschoss, die neuen Kamine, für das freistehende WC-Häuschen und den Abwassertank (vgl. hierzu aber auch obenstehende Ausführungen). f) Das AGR wies im Beschwerdeverfahren auf weitere Veränderungen hin. Der westseitige Zugang sei auf dem Luftbild von 1974 noch nicht ersichtlich. In der Umgebung seien Änderungen erfolgt, z.B. sei eine Blocksteinmauer erstellt worden. Diese Änderungen seien in das laufende Verfahren zu integrieren.