Die Gemeinde ordnete folgende bauliche Massnahmen an:  «Rückbau der Fenster im vermeintlichen Ökonomieteil, insbesondere die Verglasung hinter der Gimmwand Nordwest und der 3 Fenster in der Nordwestfassade.  Wiederherstellung der Fassaden in den Zustand wie vor den Ein- und Umbauten.  Rückbau der Wellblecheindeckung und Neueindeckung mit Ziegeln, Eternit oder Schindeln.  [Vollständiges Entfernen und sachgerechte Entsorgung des Fräsasphalts.]  Entfernen der Dusche und des Handwaschbeckens im UG.»