g) Das Weidhaus G.________str. 11b trug früher die Gebäudenummer A.________. Aus dem Bewertungsprotokoll der amtlichen Grundstückbewertung vom 15. Oktober 1966 geht hervor, dass beim Weidgemach Nr. A.________ damals zwei Raumeinheiten bestanden, nämlich eine Küche und ein Stübli («1Kü 1Stübli») mit der Bemerkung «Wohnteil nicht mehr benutzt». Beim Alter wurde «+80», die bei der Dauer der Benützung 7-8 Wochen angegeben. Aufgeführt wird zudem der Stall mit 5 GVP, der zeitweise genutzt werde. Auf diese Gebäudebewertung stellte die kantonale Steuerverwaltung bis 1975 ab (vgl. Stempel auf dem Dokument). Am massgebenden Stichtag bestanden nur die Räume Küche («Fürhuus») und «Stübli».