b aBewD31 1966). Bei der Umnutzung eines Lagers oder anderen Nebenraums zu einem Wohnraum stellte sich vor allem die Frage der Wohnhygiene.32 Eine Liegestelle für gelegentliches Übernachten, wie sie in manchen Ställen oder Scheunen vorhanden sind, stellt noch keine rechtmässige Wohnung dar.33