einem flächengleichen Wohnteil neu erstellt werden.13 Eine Vergrösserung der altrechtlichen Wohnfläche schloss das AGR aufgrund der raumplanungsrechtlichen Vorgaben hingegen aus.14 Zur Sanierung des Weidhauses Nr. 11b hielt das LANAT im zweiten Fachbericht zur Zonenkonformität fest, dieses Gebäude werde teilweise zur Lagerung von Zaunmaterial genutzt. Weitere Nutzungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung seien nicht erkennbar.