6. Das Rechtsamt eröffnete den Beschwerdeführenden die Verfügung des AGR vom 27. Mai 2020 und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Davon machten diese mit Eingabe vom 6. September 2021 Gebrauch. Sie halten an ihren Rechtsbegehren fest. Die Gemeinde reichte am 27. August 2021 weitere Akten ein und erteilte am 9. November 2021 Auskunft zu den früheren Gebäudenummern der beiden Weidhäuser auf Parzelle Nr. H.________. Das Rechtsamt teilte den Beteiligten mit, dass die Vorakten im Verfahren RA 110/2021/92 (Weidhaus G.________str. 11a) soweit erforderlich zum Verfahren beigezogen würden.