Die Eindeckung des Dachs mit Wellblech sei zu bewilligen. 5. Eventualiter sei der Entscheid über die Eindeckung/Wiederherstellung des Dachs bis zum Erlass der kantonalen Richtlinien über das Dachmaterial auf Alp- und Weidegebäuden zu sistieren. 6. Die Dusche und das Handwaschbecken im UG seien zu bewilligen. 7. Das für den ehemaligen Heu-Einstellraum im OG hinter dem altrechtlichen Wohnteil (Chucheli und Stübli) auferlegte Benutzungsverbot zum Wohnen sei aufzuheben. 8. Die Anordnung der Wiederherstellung der Fassade sei aufzuheben. 9. Auf die Einsprache von […] sei nicht einzutreten bzw. sei diese abzuweisen.