4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 11. Mai 2021 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Anträge: 1. Der Entscheid der Gemeinde Frutigen vom 14. April 2021 sei aufzuheben. 2. Die Verfügung des AGR vom 27. Mai 2020 sei aufzuheben. 3. Eventualiter sei auf den Rückbau der Verglasung und von dem einen bereits seit längerer Zeit bestehenden Fenster zu verzichten. 4. Die Eindeckung des Dachs mit Wellblech sei zu bewilligen.