 Wiederherstellung der Fassaden in den Zustand wie vor den Ein- und Umbauten.  Rückbau der Wellblecheindeckung und Neueindeckung mit Ziegeln, Eternit oder Schindeln.  Vollständiges Entfernen und sachgerechte Entsorgung des Fräsasphalts auf dieser Parzelle. Die Entsorgungsbelege sind der Bauverwaltung unverzüglich zuzustellen.  Entfernen der Dusche und des Handwaschbeckens im UG. 3. Der ehemalige Stall im Sockelgeschoss und der ehemalige Heu- Einstellraum im OG hinter dem altrechtlichen Wohnteil (Chucheli und Stübli) wird mit einem Benutzungsverbot zum Wohnen belegt.» Gleichzeitig drohte die Gemeinde die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.