Mit Bauabschlags- und Wiederherstellungsverfügung vom 14. April 2021 erteilte die Gemeinde Frutigen dem nachträglichen Baugesuch für das Weidhaus Nr. 11b den Bauabschlag (Ziffer 1) und ordnete die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes in Ziffern 2 und 3 wie folgt an: «2. Sie werden aufgefordert, die ohne Baubewilligung vorgenommenen baulichen Veränderungen innert 90 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheides zurückzubauen, dies betrifft folgende vorgenommenen Änderungen:  Rückbau der Fenster im vermeintlichen Ökonomieteil, insbesondere die Verglasung hinter der Gimmwand Nordwest und der 3 Fenster in der Nordwestfassade. 