«Sanierung Weidhütte» ein nachträgliches Baugesuch ein. Die Beschwerdeführenden machten dazu geltend, nach dem Erwerb der Parzelle Nr. H.________ hätten sie nur die marode Stallwand auf drei Seiten erneuert und neue Fenster eingebaut. Im Weiteren hätten sie zwei neue Kamine und ein Solarpannel erstellt. Es sei ihnen nicht bekannt, zu welchem Zeitpunkt aus der Heudiele ein Schlafgaden erstellt worden sei. Die baulichen Anpassungen beträfen nur den Unterhalt und die Werterhaltung des Gebäudes, damit dieses bewohnbar bleibe.3 Das Baugesuch wurde publiziert.4 Es ging eine Einsprache ein.