2. Aufgrund einer Anzeige führte die Gemeinde eine baupolizeiliche Kontrolle durch. Dabei stellte sie fest, dass auch das Weidhaus Nr. 11b mehrere bauliche Veränderungen erfahren hatte. Die Gemeinde eröffnete ein baupolizeiliches Verfahren. Die ohne Baubewilligung vorgenommenen Veränderungen betreffen die Fassaden, den Einbau von zusätzlichen bzw. grösseren Fenstern, den vollständigen Umbau des Sockelgeschosses, zwei neue Kamine, eine Dacheindeckung mit gefärbtem Wellblech sowie ein aussen aufgestelltes WC-Häuschen und den Einbau von Fräsasphalt. Im Gebäudeinnern hat eine Wohnraumerweiterung in den früheren Heuraum stattgefunden.