5/8 BVD 120/2021/41 und damit eine Behandlung der Beschwerde des Beschwerdeführers 3 erübrigt sich damit. Aufgrund des Wegfalls des Anfechtungsobjekts ist die Beschwerde des Beschwerdeführers 3 gegenstandslos und als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 39 Abs. 1 VRPG). 3. Kosten