Die materiell-rechtlichen Fragen, insbesondere die Einhaltung der einschlägigen Lärmgrenzwerte in der Nachbarschaft und die Prüfung des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips, wird in einem allfälligen nachträglichen Baubewilligungsverfahren (erneut) zu prüfen sein. Während dem die Einhaltung der Grenzwerte durch die Abteilung Immissionsschutz grundsätzlich bereits geprüft wurde und daher gegebenenfalls auf die entsprechenden Abklärungen gemäss Lärmmessungsprotokoll vom 17. März 2021 zurückgegriffen werden kann, wurde die Vorsorge noch nicht umfassend berücksichtigt und muss daher gegebenenfalls noch genauer geprüft werden.