Die Sache geht zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen zurück an die Gemeinde Gampelen. Die materiell-rechtlichen Fragen, insbesondere die Einhaltung der einschlägigen Lärmgrenzwerte in der Nachbarschaft und die Prüfung des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips, wird in einem allfälligen nachträglichen Baubewilligungsverfahren (erneut) zu prüfen sein.