46 Abs. 1 und 2 BauG). Diese Wiederherstellungsverfügung ist mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Einreichung eines nachträglichen Baugesuchs zu versehen.13 Reicht der Pflichtige innert 30 Tagen ein Gesuch um nachträgliche Baubewilligung ein, wird die Wiederherstellungsverfügung aufgeschoben (Art. 46 Abs. 2 Bst. b BauG).