In der Folge hat der Beschwerdeführer 3 das Aussengerät der Wärmepumpe zunächst am bewilligten Standort installiert. Später hat der Beschwerdeführer 3 den Standort der Wärmepumpe jedoch verschoben. Gemäss dem mit Schreiben vom 20. August 2021 im Beschwerdeverfahren eingereichten Situationsplan wurde der Standort dabei um rund 5 m nach Westen verschoben und das Aussengerät dabei zusätzlich um 90° gedreht.