6 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 7 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 3/8 BVD 120/2021/41 Kostenverfügung ebenfalls beschwert und insoweit ebenfalls zur Beschwerde befugt. Auf die beiden form- und fristgerecht eingereichten Beschwerden ist daher einzutreten. 2. Baubewilligungspflicht