3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 12. Mai 2021 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 beantragen sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 23. April 2021. Sie verlangen, dass zu den bereits getätigten Messungen zusätzlich unangemeldete Messungen gemacht werden. Weiter verlangen sie eine Reduktion der Tieftöne. Schliesslich müssten der Standort der Wärmepumpe und die Lärmschutzvorrichtung neu überprüft und verbessert werden.