Mit Verfügung vom 23. April 2021 erliess die Gemeinde Gampelen folgende Verfügung: 1. Der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde verzichtet darauf, weitere Massnahmen anzuordnen. Die Planungswerte sind eingehalten. 2. Die Kosten dieser Verfügung betragen Fr. 100.00 und werden Herrn E.________ zusammen mit den Kosten für die Messung (CHF 600.00) auferlegt (Art. 51 BewD sowie Art. 37 Gebührentarif der Gemeinde Gampelen vom 17.05.2013). 3. (…)