Mit E-Mail vom 21. September 2019 erklärte die Beschwerdeführerin 1, die Wärmepumpe sei wieder klar hörbar, die Lärmschutzwand sei ungenügend. Mit Schreiben vom 21. November 2019 beauftrage die Gemeinde die Abteilung Immissionsschutz eine zweite Lärmmessung vorzunehmen. Aufgrund eines Defekts der Wärmepumpe und den Covid-19-Massnahmen verzögerte sich diese zweite Messung. Unterdessen verschob der Beschwerdeführer 3 den Standort der Wärmepumpe, wobei auch am neuen Standort eine Lärmschutzwand besteht.4 Am 18. Februar 2021 nahm die Abteilung Immissionsschutz schliesslich eine zweite Lärmmessung vor.