2. Gemäss Darstellung der Gemeinde Gampelen beklagte sich die Beschwerdeführerin 1 nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe über übermässigen Lärm.1 Im Auftrag der Gemeinde nahm die Abteilung Immissionsschutz daraufhin am 25. Februar 2019 eine Lärmmessung zwecks Abnahmekontrolle vor. Gemäss dem Protokoll vom 10. April 2019 dieser Lärmmessung wurde dabei eine Überschreitung des nächtlichen Planungswerts festgestellt.2 In der Folge erstellte der Beschwerdeführer 3 eine Lärmschutzwand.3