3. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 800.– auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Die Gemeinde Schwarzenburg hat der Beschwerdeführerin Parteikosten im Betrag von CHF 846.40 zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher D.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Schwarzenburg, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, zur Kenntnis, per Mail Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat