11/12 BVD 120/2021/40 III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Gemeinde Schwarzenburg vom 13. April 2021 wird bestätigt. 2. Das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde wird als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.