4/12 BVD 120/2021/40 Inhaltlich handelt es sich beim Benützungsverbot um eine vorsorgliche Massnahme.8 Auch bei Erlass einer vorsorglichen Massnahme besteht ein Anspruch auf vorgängige Gewährung des rechtlichen Gehörs, doch kann gemäss dem Gesagten im Falle der Dringlichkeit darauf verzichtet werden, wenn das Interesse an einer sofortigen Verfügung das Interesse an einer vorgängigen Anhörung überwiegt.9