3/12 BVD 120/2021/40 Mit der Aufforderung, sich innert Frist zum Verfahren zu äussern, wird dieses weder ganz noch teilweise abgeschlossen, weshalb es sich hierbei nicht um einen anfechtbaren Endentscheid handelt. Vielmehr handelt es sich bei den angefochtenen Ziffern 6 und 7 des Dispositivs um verfahrensleitende Punkte, welche in einer Zwischenverfügung ergehen (vgl. Art. 61 Abs. 1 VRPG5).