5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Weiter zog es die Archivakten BVD 110/2020/84 zum Verfahren. Zudem gab das Rechtsamt dem Anzeiger, B.________, die Möglichkeit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen. Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 teilte dieser den Verzicht auf eine Teilnahme am Beschwerdeverfahren mit. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 11. Juni 2021 die Beschwerdeabweisung.