– 5 dieser Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern erhoben [werden] (Art. 49. Abs. 1 BauG). Eine allfällige Beschwerde ist schriftlich und begründet in dreifacher Ausfertigung einzureichen.