b) am Baugesuch festhalten, aber auf die Nutzung des Vorplatzes verzichten will; c) am Baugesuch festhalten und in Zukunft weiterhin Arbeiten auf dem Vorplatz ausführen will. Diesfalls ist – wie erwähnt – eine Projektänderung vorzunehmen und bei der Bauverwaltung einzureichen. 7. Der Anzeiger [vorliegend: B.________] hat der Baupolizeibehörde bis zum 09. April 2021 mitzuteilen, ob er sich als Partei am Verfahren beteiligten [recte: beteiligen] will. 8. Gegen Ziff. 1 – 5 dieser Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern erhoben [werden] (Art.