in besonders schweren Fällen und bei Rückfall bis Fr. 100'000.– bestraft. 5. Die Kosten dieser Verfügung betragen CHF 300.00 und werden der Angezeigten [vorliegend: Beschwerdeführerin] auferlegt. 6. Der Angezeigten [vorliegend: Beschwerdeführerin] wird eine Frist bis zum 30. April 2021 angesetzt, um der Bauverwaltung mitzuteilen, ob sie a) das Baugesuch «Erweiterung Werkstatt» vom 18. Juni 2019 zurückziehen und den Rückbau veranlassen will; b) am Baugesuch festhalten, aber auf die Nutzung des Vorplatzes verzichten will;