Mit Gesamtbauentscheid vom 30. April 2020 erteilte die Gemeinde Schwarzenburg die Baubewilligung. Mit Entscheid vom 9. Dezember 2020 hiess die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) die dagegen erhobene Beschwerde gut, hob den Gesamtbauentscheid auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurück (BVD 110/2020/84). Dieser Entscheid wurde nicht angefochten. 2. Am 14. Oktober 2020 reichte B.________ beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Aufsichtsanzeige ein und ersuchte dieses, der Baupolizeibehörde der Gemeinde