1. Die Beschwerdeführerin reichte am 18. Juni 2019 bei der Gemeinde Schwarzenburg ein Baugesuch ein für die Erweiterung der Werkstatt innerhalb des vorhandenen Gebäudevolumens. Die Werkstatt befindet sich auf der Parzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. J.________ und ist als Baurechtsparzelle zugunsten von A.________ ausgeschieden (Baurechtsparzelle Schwarzenburg 2 Grundbuchblatt Nr. H.________). Die Baurechtsparzelle liegt in der Wohn- und Arbeitszone WA2 mit Empfindlichkeitsstufe ES III. Gegen das Bauvorhaben erhoben diverse Personen Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 30. April 2020 erteilte die Gemeinde Schwarzenburg die Baubewilligung.