Die Wiederherstellungsfrist gemäss Ziffer 1 der Verfügung der Gemeinde Seeberg vom 14. April 2021 wird neu auf den 15. Oktober 2021 festgelegt. Im Übrigen wird die Verfügung der Gemeinde Seeberg vom 14. April 2021 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung