Der Vorplatz des Carports hat somit eine Tiefe von mindestens 6.00 m aufzuweisen. Am aktuellen Standort hält der Carport lediglich einen Abstand von 2.09 m zur Grundstücksgrenze und einen Abstand von 3.60 m zum Fahrbahnrand ein. Unabhängig davon, ob die Vorplatztiefe ab Fahrbahnrand oder ab Grundstücksgrenze gemessen wird, ist sie beim aktuellen Standort des Carports somit nicht eingehalten.