b) Die Baueingabe bildet mit den zugehörigen Plänen die Grundlage für das Baubewilligungsverfahren. Die Pläne werden häufig im Verlauf des Verfahrens, oft auch nach erteilter Baubewilligung vor oder während der Bauausführung geändert. Werden nur untergeordnete Änderungen vorgenommen, muss kein neues Baubewilligungsverfahren angehoben werden, sondern es genügt eine Projektänderung.5 Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben in seinen Grundzügen gleich bleibt (vgl. Art. 43 Abs. 1 BewD). In diesem Fall kann die Baubewilligungsbehörde nach Anhörung der Beteiligten und der von der Projektänderung berührten Dritten das Verfahren ohne erneute Veröffentlichung fortsetzen bzw. die Änderung des