Anlässlich eines Augenscheins am 29. März 2021 erläuterte die Gemeinde den Beschwerdeführenden die beiden Möglichkeiten erneut und die Beschwerdeführenden stellten in Aussicht, so rasch wie möglich ein Gesuch um Projektänderung einzureichen. In der Folge reichten sie jedoch kein entsprechendes Gesuch ein. Daraufhin forderte die Gemeinde die Beschwerdeführenden mit Wiederherstellungsverfügung vom 14. April 2021 auf, die Bodenplatte des Carports bis zum 30. April 2021 zurückzubauen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse an.